Schallschutz

Wir erstellen Schallschutznachweise gemäß DIN 4109 für Ihr Gebäude. Dabei weisen wir den Schutz gegen Außenlärm, zu anderen Nutzungseinheiten, zur direkten Nachbarbebauung sowie den Trittschallschutz der Decken nach. Weiterhin treffen wir Vorgaben zum Schutz gegen Körperschall (Wasserrohre,...). Auf Wunsch betrachten wir auch den Schutz innerhalb einer Wohneinheit. Sofern gefordert bieten wir auch die Anwendung anderer Richtlinien, wie der VDI 4100.
Gute Schallschutzlösungen verschaffen Ihnen Ruhe, Entspannung und Privatsphäre.

# Im Bereich Schallschutz bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Prüffähige Schallschutznachweise gemäß DIN 4109

# Unseren Auftraggebern bieten wir:

Persönliche Beratung, Betreuung und aktive Einbindung in jeder Planungsphase
Flexibilität in der Berücksichtigung architektonischer Wünsche und Vorstellungen
Schnelle und termingerechte Planung, unterstützt durch modernste Hard- und Software
Planung unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit
Erfahrung aus über 30-jähriger Unternehmertätigkeit auf allen Gebieten der Tragwerksplanung
Objektüberwachung mittels digitaler Bilddokumentation
Ständige Erreichbarkeit
Präsenz auf der Baustelle
... Zu unseren Referenzen ...

Schallschutznachweise nach DIN 4109

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden Schallschutznachweise erforderlich. Die Nachweise dienen der Klassifizierung trennender Bauteile in horizontaler und vertikaler Richtung. Die erstellten Dokumente belegen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wir weisen dabei den Schutz gegen Außenlärm, zu anderen Nutzungseinheiten, zur direkten Nachbarbebauung sowie den Trittschallschutz der Decken nach. Weiterhin treffen wir Vorgaben zum Schutz gegen Körperschall (Wasserrohre,...). Auf Wunsch betrachten wir auch den Schutz innerhalb einer Wohneinheit.