Leistungen

Unser Büro wurde 1985 von Ernst Schuhmacher gegründet. In 34 Jahren am Markt haben wir mehrere Tausend Projekte ingenieurtechnisch begleiten dürfen und uns so große Erfahrung erworben.
Wir bemessen statisch und dynamisch beaufschlagte Konstruktionen aus allen üblichen Baustoffen. Dafür bedienen wir uns einer breiten Palette von Spezialsoftware. Unsere Mitarbeiter verfügen über große Routine im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau sowie im Ingenieurbau.
Ernst Schuhmacher als Inhaber unseres Büros ist Mitglied der Ingenieurkammer BW und in den Listen aller Bundesländer als Beratender Ingenieur bauvorlageberechtigt.

Unsere Hauptaufgabenbereiche sind:

# Tragwerksplanung
Prüffähige statische Berechnungen für Konstruktionen aus den Bereichen Holzbau, Stahlbau und Massivbau
Konstruktionszeichnungen
Werkstattzeichnungen
Bewehrungspläne
Schalpläne
# Vorbeugender Brandschutz und Sicherheit
Flucht- und Rettungspläne
Feuerwehrpläne
Brandschutzordnungen
Brandschutzkonzepte
Feuerwehrlaufkarten
# Bauphysik
Prüffähige Schallschutznachweise
Prüffähige Brandschutznachweise aller Brandschutzklassen für Mauerwerk, Stahlbau, Stahlbetonbau und Holzbau

Unseren Auftraggebern bieten wir:

Persönliche Beratung, Betreuung und aktive Einbindung in jeder Planungsphase
Flexibilität in der Berücksichtigung architektonischer Wünsche und Vorstellungen
Schnelle und termingerechte Tragwerksplanung, unterstützt durch modernste Hard- und Software
Tragwerksplanung unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit
Erfahrung aus über 30-jähriger Unternehmertätigkeit auf allen Gebieten der Tragwerksplanung
Objektüberwachung mittels digitaler Bilddokumentation
Ständige Erreichbarkeit
Präsenz auf der Baustelle

... Zu unseren Referenzen ...

Statik: Wer darf eine statische Berechnung aufstellen?

Im Allgemeinen dürfte jeder eine statische Berechnung erstellen. Allerdings dauert das Studium des Bauingenieurwesens nicht ohne Grund 5 Jahre - das Risiko ist erheblich. Statiken von Jedermann sind i.A. prüfpflichtig. Das bedeutet, dass die Berechnungen von einem eingetragenen Prüfingenieur geprüft werden. Das Haftungsrisiko bleibt allerdings fast vollständig beim Aufsteller. Ohne Berufshaftpflicht haftet der Aufsteller mit dem Privatvermögen.

Die Landesbauordnungen der Bundesländer enthalten einen Paragraphen zum Wegfall der bautechnischen Prüfung für viele Gebäude, sofern diese von erfahrenen Bauingenieuren aufgestellt sind. Dieser Passus trifft für unser Büro zu. Damit spart der Bauherr bares Geld!

Statik: Was kostet eine statische Berechnung?

Die Frage nach den Kosten einer Statik richten sich nach Volumen, Komplexität und Leistungsumfang der baulichen Anlage. Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Am besten, Sie lassen uns Ihre Anfrage mit Umfang und inkl. vorhandener Unterlagen unverbindlich per Mail zukommen.

Brandschutzkonzepte erstellen bei Sonderbauten

Oberste Prämisse bei der Errichtung, Änderung, Nutzung und dem Abbruch baulicher Anlagen ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Weiterhin sind die Schutzziele der Vorbeugung der Entstehung und Ausbreitung von Bränden, die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksamer Löscharbeiten nachzuweisen. Sonderbauten sind bauliche Anlagen, deren Gefährdungspotenzial von der üblicher Wohngebäude abweicht. Sie sind listenartig in den Landesbauordnungen der Länder aufgeführt und umfassen beispielsweise Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Flughäfen, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser. Unsere Brandschutzkonzepte umfassen den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutz. Eine Auflistung für Baden-WÜrttember finden Sie in der aktuellen Fassung der Landesbauordnung (LBO BW) § 38.

Erstellung von Brandschutzkonzepten bei Umnutzungen

Besondere Aufmerksamkeit kommt dem Brandschutz bei Umnutzungen zu. Umnutzungen sind den Ämtern anzuzeigen und führen nicht selten zu erheblich veränderten Rahmenbedingungen. Um bei Umnutzungen die Schutzziele der Vorbeugung der Entstehung und Ausbreitung von Bränden, die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksamer Löscharbeiten zu garantieren, gilt es, in Zusammenarbeit mit Planern und Baurechtsbehörde, maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Hierzu bedienen wir uns Elementen des baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzes.

Brandschutznachweise nach Gebäudeklassen

Auch in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern sind die Schutzziele der Vorbeugung der Entstehung und Ausbreitung von Bränden, die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu garantieren. Wir bemessen die Feuerwiderstandsdauer von Wandaufbauten und Decken, geben Schottungen und Tür- sowie Bauteilqualitäten vor. Gegebenenfalls bedienen wir außerdem Elementen des anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzes.

Schallschutznachweise nach DIN 4109

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden Schallschutznachweise erforderlich. Die Nachweise dienen der Klassifizierung trennender Bauteile in horizontaler und vertikaler Richtung. Die erstellten Dokumente belegen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wir weisen dabei den Schutz gegen Außenlärm, zu anderen Nutzungseinheiten, zur direkten Nachbarbebauung sowie den Trittschallschutz der Decken nach. Weiterhin treffen wir Vorgaben zum Schutz gegen Körperschall (Wasserrohre,...). Auf Wunsch betrachten wir auch den Schutz innerhalb einer Wohneinheit.

Berechnungen für Konstruktionen aus den Bereichen Holzbau, Stahlbau und Massivbau

Als Beratende Ingenieure bemessen wir Ihre Wunschkonstruktion. Hierbei sind wir für kleinere Bauwerke planvorlageberechtigt. Die Landesbauordnungen der Bundesländer enthalten einen Paragraphen zum Wegfall der bautechnischen Prüfung für viele Gebäude, sofern diese von erfahrenen Bauingenieuren aufgestellt sind. Dieser Passus trifft für unser Büro zu. Damit spart der Bauherr bares Geld! Am besten, Sie lassen uns Ihre Anfrage mit Umfang und inkl. vorhandener Unterlagen unverbindlich per Mail zukommen.